Für nur zwei Stunden befand sich der S3-PGW-Kurs außerhalb Deutschlands – während des Besuchs des Internationalen Seegerichtshofes machte die Pressesprecherin Frau Ritter am Rande darauf aufmerksam, dass das Gelände laut dem „Übereinkommen über die grundsätzlichen Vorrechte und Immunitäten“ aus dem Jahre 1997 nicht zur Bundesrepublik Deutschland gehört und ähnliche Immunitätsrechte wie eine Botschaft genießt.

Eine Einführung in aktuelle Fälle wurde ebenso präsentiert wie der Gerichtssaal, indem die 21 Richterinnen und Richter Urteile über seerechtliche Streitigkeiten zwischen Staaten fällen. So gab es spannende Einblicke in ein Berufsfeld, welches für einige Schüler und Schülerinnen aus dem Kurs von Frau Moser nach dem Besuch deutlich spannender geworden ist. Übrigens ist ein Besuch auch während der stattfindenden Verhandlungen möglich – anmelden kann man sich auf der Website.

Wiebe

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