Neben der Begabungsförderung und dem Lerncoaching von Schülerinnen und Schülern für Schülerinnen und Schüler des Heilwig Gymnasiums gibt es zwei weitere Förderangebote.

„Fördern statt Wiederholen“

Im Rahmen des Konzepts „Fördern statt Wiederholen“ (§ 45 HmbSG) werden Schülerinnen und Schüler, deren Leistungen in den Kernfächern Deutsch, Englisch, Französisch, Latein und Mathematik am Ende eines Halbjahres nicht ausreichend sind, am Nachmittag – additiv – gefördert. 12 x pro Halbjahr erhalten sie eine zusätzliche Unterrichtsstunde in dem betroffenen Fach (oder in mehreren).

Zum Verfahren:

Mit dem Zeugnis bekommen die Schülerinnen und Schüler eine sogenannte Lern- und Fördervereinbarung ausgehändigt, die von ihnen, den Eltern und den Klassenlehrern unterschrieben und mit der Zeugniskopie zeitnah zurückgegeben werden muss. Die Fördervereinbarungen sind Bestandteil der jeweiligen  Schülerakten und dienen gleichzeitig als Grundlage für die Zusammenstellung der Förderkurse. Sobald das Angebot steht, werden die Schülerinnen und Schüler über den Starttermin, Räume und Uhrzeit ihrer Kurse schriftlich und über die Homepage informiert.

Es wird erwartet, dass alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer stets pünktlich und regelmäßig erscheinen und im Krankheitsfall ihrem Kurslehrer eine kurze schriftliche Entschuldigung bei Rückkehr in den Unterricht vorlegen.

Die Kurse werden in den Räumen des Heilwig Gymnasiums vom SCHULWERK Winterhude durchgeführt.

Die aktuellen Übersichten über alle Förder- und Rechtschreibkurse findet Ihr hier.

Sprachförderung

Darüber hinaus bietet das Heilwig Gymnasium im Bereich der Sprachförderung (§ 28 a HmbSG) Rechtschreibkurse am Nachmittag für diejenigen Schülerinnen und Schüler an, die gemäß Testdiagnostik einen Prozentrang von 10 oder niedriger erreichen. Bislang wird die Rechtschreibkompetenz mit der Hamburger Schreibprobe ermittelt: Alle Schülerinnen und Schüler nehmen zu Beginn des 5. Schuljahres an einem solchen Test teil. Je nach Testergebnis werden sie anschließend zu einem Rechtschreibkurs eingeladen. Für Schülerinnen und Schüler, die einen Nachteilsausgleich beantragen möchten, ist die Teilnahme an additiven Förderangeboten Pflicht. Die Teilnahme erstreckt sich über ein ganzes Schuljahr, die Kurse finden 24mal statt. Ab Schuljahr 2020/21 werden die SchülerInnen in Klasse 5 und 6 mit dem neu entwickelten SCHNABEL-Verfahren getest, der in diesen Jahrgängen die Hamburger Schreibprobe ersetzt.

Bei gravierenden Schwierigkeiten im Rechtschreiben und Lesen besteht ggf. auch die Möglichkeit, einen Antrag auf sogenannte Außerunterrichtliche Lernhilfe (AuL) zu stellen. Hierbei handelt es sich um individuellen Förderunterricht außerhalb der Schule, der für ein Jahr finanziert wird. Voraussetzung ist die Teilnahme an weiteren Tests. Außerdem prüft das zuständige Regionale Bildungs- und Beratungszentrum (ReBBZ), ob ein Anspruch berechtigt ist.

Eltern und Klassenleitung werden im Bedarfsfall rechtzeitig durch die Sprachlernberatung des Heilwig Gymnasiums auf diese Möglichkeit aufmerksam gemacht.

Dagmar Baur,  Sprachdiagnostik und Förderkoordination

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