Damit das tägliche Miteinander in einer großen Gemeinschaft wie einer Schule gelingen kann, braucht es verbindliche Absprachen, die allen Beteiligten einen verlässlichen Handlungsrahmen und klare Orientierung bieten. Situationen, in denen diese Regeln oder auch der Respekt vor dem anderen in Vergessenheit geraten, betrachten wir als Anlass für einen gemeinsamen Austausch und zur Wahrnehmung des Erziehungsauftrages von Eltern und Schule.

In den vergangenen drei Jahren haben Eltern, Schüler*innen und Lehrer*innen intensiv gemeinsam daran gearbeitet, zu einer Verständigung bezüglich des angestrebten Umgangs miteinander im Schulalltag und insbesondere auch bei offenen Fragen oder auch Konflikten zu gelangen. Das Ergebnis dieses intensiven Prozesses sind die nun folgenden Leit- und Grundsätze, die sich die Schulgemeinschaft des HWG gegeben hat sowie die Handlungskette bei Regelverstößen, auf die wir uns hier im Haus verständigt haben.

Ein weiterer Baustein zur Kommunikationsstruktur liegt bisher nur als Entwurf vor. Dieser muss noch in den Gremien abgestimmt werden. Dennoch sollte er für die Kommunikation im nächsten Schuljahr genutzt werden.
Handlungsketten und Kommunikationsstruktur dienen dazu, die Zuständig­keit bzw. verantwortlichen Ansprechpartner*innen zu benennen und zeigen auf, welche Schritte gegangen bzw. Gespräche geführt werden sollen, um Lösungsoptionen zielführend auszuschöpfen.

Wir haben die Gelegenheit genutzt, die Schulorganisation und die Hausord­nung zu überarbeiten. Beides finden Sie auf den folgenden Seiten.

Als Schulgemeinschaft sind wir davon überzeugt, dass die hier vereinbarten Grundsätze den täglichen Umgang in Vertrauen und Respekt füreinander ermöglichen.

Im Namen des Schulleitungsteams
Annette König

Das Heilwig Gymnasium ist eine Schule inmitten des grünen Hamburg-Alsterdorf. Zu uns kommen Schülerinnen und Schüler aus verschiedenen Stadtteilen und bilden eine vielseitige Schulgemeinschaft.
Respekt und Verantwortung prägen unser Zusammenleben. Dies bringen wir durch unsere Haltung nach innen und außen zum Ausdruck. Unsere Schülerinnen und Schüler erschließen sich ihre vielfältige Lebenswirklichkeit und setzen sich kritisch mit ihr auseinander. Sie zeigen Engagement, indem sie das Schulleben und ihr gesellschaftliches Umfeld aktiv mitgestalten.
Jeden Menschen in seiner Individualität wahrzunehmen, ist unser Anliegen.
Unser Unterricht zielt darauf ab, die vielfältigen Begabungen zu stärken und zum eigenverantwortlichen Lernen und Arbeiten anzuleiten.
Fächerübergreifendes Denken und projektorientierte Konzepte sind daher fester Bestandteil unseres Unterrichts. Lust am Lernen und Lehren ist uns wichtig. Bei der ganzheitlichen Förderung unserer Schülerinnen und Schüler arbeiten Schule und Eltern eng zusammen.
Die uns leitenden Werte finden ihren Ausdruck in der Wertschätzung gegenüber unseren Mitmenschen und unserer Umwelt. Unser Verhalten ist geprägt von Toleranz und Gerechtigkeitsbewusstsein.
Unsere Schule bereitet sowohl auf die Anforderungen von Studium und Beruf vor als auch auf das Leben in einer pluralistischen Demokratie, die auf reflektierte, engagierte und verantwortungsbewusste Menschen angewiesen ist.
Wir verstehen unsere Schule als einen Ort, an dem sich alle einbringen und an dessen Gestaltung alle teilhaben können. Die Identifikation mit den Zielen und Werten des Heilwig Gymnasiums ist die Basis für unsere Gemeinschaft, in der sich alle wohlfühlen sollen.

Daraus leiten sich vier Leitsätze ab, die wir im Folgenden konkretisieren.

Wir leben Toleranz und gehen respektvoll 
mit unseren Mitmenschen und unserem Umfeld um.

Konkret bedeutet das für uns:

  • Zusammenarbeit von Schüler*innen, Eltern und Lehrer*innen 
in Gremien und Arbeitsgruppen.
  • Vielfältige Beratungsangebote (unter anderen Beratungslehrerin, Koordinator für Soziales Lernen).
  • Soziales Lernen als Unterrichtsfach bzw. in MINT- und Bläserklasse, das Projekt „Gemeinsam Klasse sein“.
  • verschiedenen Gremien und Arbeitsgruppen,
    Klassenstunde (bis einschließlich Klasse 9).
  • Präsentation und Ehrung von besonderen Schülerleistungen.
  • Entwicklung einer Feedback-Kultur.

Wir engagieren uns für unsere Gemeinschaft 
und übernehmen Verantwortung.

Konkret bedeutet das für uns:

  • Bereitschaft zur Übernahme von Ämtern und Aufgaben.
  • Paten-System.
  • Heilwig Mensa-Team.
  • Auseinandersetzung mit aktuellen gesellschaftlichen Themen.
  • Sozialpraktikum, Soziales Engagement in Projekten und Aktionen 
(NCL-Stiftung, Spendenlauf, Charity-Aktionen etc.).
  • Schülerzeitung „Heisz“.
  • Sportassistenten der „Aktiven Pause“.
  • ›Yes!‹- Coaching zur Stressprävention.
  • Thementage als gemeinsame Projekttage 
(z.B. Suchtprävention, Medienerziehung etc.).
  • Lerncoaching von Schüler*innen für Schüler*innen.
  • Teilnahme am MUN (Model United Nations).
  • Förderung des Umweltbewusstseins 
(schuleigene Photovoltaikanlage, Mülltrennung etc.).

Wir fördern unsere Talente 
und lehren und lernen mit Anspruch.

Konkret bedeutet das für uns:

  • Kompetenter Fachunterricht.
  • Durchgängiges Theaterangebot (Aufführungen in allen Jahrgängen, Theatertage 5/6, Theater als vierstündiges Fach im Profil).
  • Durchgängiges Angebot zum prakt. Musizieren in allen Jahrgängen.
  • Teilnahme an naturwissenschaftlichen Projekten und Wettbewerben. (Natex, Probex, Mint Pink, Robotix, Brennstoffzellen-Wettbewerb etc.).
  • Teilnahme an sprachlichen, künstlerischen und geisteswissenschaftlichen Wettbewerben (Bundeswettbewerb Fremd­sprachen, Geschichts­wett­bewerb des Bundespräsidenten, Teilnahme am „Theater der Welt“ etc.).
  • Teilnahme an sportlichen Wettkämpfen (Waldlauf, Zehntel-Marathon, Schüler-Triathlon etc.) sowie besondere Sportangebote (z.B. „Heilwig goes Surfing“).
  • Methodenlernen (Arbeit mit schuleigenen Methodenheften, Seminarfach in der Oberstufe).
    Eigenverantwortliches Arbeiten (EVA-Stunden).
    Berufsorientierung (Betriebspraktikum, Zielorientierungsseminar (ZOS), Hospitationstage in Unternehmen, Universitätstage etc.).
  • Vorbereitung auf Sprachzertifikate.
  • Unterrichtsprojekte und außerschulische Lernorte.
  • Individualisierte Leistungsrückmeldung (LEGs, Feedback etc.).
  • Kooperation mit Unternehmen im Rahmen der Profiloberstufe, u.a. mit den Firmen „fischerAppelt“ und „Jungheinrich“.
  • Vielfältige kulturelle Aktivitäten (Vorlesewettbewerbe, Lesungen, „White Horse Theatre“ etc.).
  • Förder- und Fordermaßnahmen, wie z.B. der Förderunterricht, das Drehtür-Projekt oder auch das Lerncoaching.

Wir sind eine weltoffene Gemeinschaft, 
die dem Miteinander verpflichtet ist.

Konkret bedeutet das für uns:

  • Klassenfahrten in Klasse 5, 7, 9 (Sportreise) und Profilfahrten 
in der Oberstufe.
  • Austausche mit Frankreich und Spanien sowie 
die Italienfahrt für die Lateiner.
  • Musikensembles (BIG HEI, Brassamba, Band Project und Chöre).
  • Theateraufführungen und Konzerte.
  • Sportfest.
  • Vielfältige Pausenangebote (Bibliothek, Ruhezonen, „Aktive Pause“, 
unter anderen mit offener Turnhalle) .
  • Unterstufendisko.
  • Informations- und Diskussionsveranstaltung „Was uns bewegt“.
  • Engagement verschiedener Vereine 
(Schulverein, Verein „Lernen mit Musik“, Ehemaligenverein).
  • Selbstentworfene Schulkleidung.
  • Ganztagsbetreuung.

1. Wir gehen rücksichtsvoll, höflich und fair miteinander um.

2. Wir respektieren individuelle Unterschiede.

3. Wir kümmern uns umeinander und sind hilfsbereit.

4. Wir gehen verantwortungsvoll 
mit unseren Rechten und Pflichten um.

5. Wir sorgen dafür, dass unsere Schule sauber und heil bleibt.

6. Wir setzen uns für die Gemeinschaft ein und gestalten sie mit.

7. Wir stehen für unsere demokratischen Grundwerte ein 
und zeigen Haltung.

Regeln ergeben nur dann einen Sinn, wenn Regelverstöße Konsequenzen haben und Verantwortung für das Fehlverhalten übernommen wird.

Die vierstufige Handlungskette, die dann zum Tragen kommt, bestimmt für alle Mitglieder der Schulgemeinschaft ein einheitliches und verbindliches Vorgehen mit entsprechenden Konsequenzen.

Die Pausenaufsicht regelt 80 bis 90% sämtlicher Vorkommnisse während einer Pause, es handelt sich dabei um pausentypische Kleinigkeiten. Gleiches gilt auch für Vorfälle im Fachunterricht. Lediglich bei 10 bis 20% wird es notwendig sein, beispielsweise die Klassenleitung zu informieren.

Die Klassenleitung kann in begründeten Fällen von der Handlungskette abweichen.

Bei einem sehr schweren Vorfall, beispielsweise einer gefährlichen Körperver­letzung, werden die ersten Stufen übersprungen und es kommt gleich zu einer Klassenkonferenz nach §49 HmbSG.

Handlungsketten sind keine Strafkataloge

Die Handlungskette ist nicht als Sammlung reiner Sanktionsmaßnahmen zu
verstehen. Die Schülerinnen und Schüler müssen immer die Gelegenheit haben, ihr Verhalten zu ändern. Dazu wird bei jeder Stufe eine Perspektive geboten und ein Unterstützungsangebot gemacht. Damit erfüllen wir als Schule unseren erzieherischen Auftrag.

Die vier Stufen der Handlungskette

Stufe 1
Protokolliertes erzieherisches Gespräch

Ausgabe des Reflexionsbogens (Vordruck 1) durch Lehrerinnen/Lehrer.
Reflexionsbogen wird von Schülerinnen/Schülern ausgefüllt und von den Eltern unterschrieben, zurück an die Klassenleitung.
Klassenleitung führt das Gespräch.
Reflexionsbogen zur Schülerakte.
ggf. Vereinbarungen/Wiedergutmachungen.
Beispiele für Vereinbarungen: Versprechen, Bitte um Entschuldigung, soziale Aufgabe.
Ggf. Thematisierung in der Gruppe/im Klassenrat.

Stufe 2
Protokolliertes erzieherisches Gespräch wie in Stufe 1 
und verpflichtende Erziehungsmaßnahme

Klassenleitung verhängt und dokumentiert die Maßnahme (Vordruck 1), informiert Eltern.
Reflexionsbogen in Schülerakte, Kopie an Abteilungsleitung.
Ggf. Thematisierung in der Gruppe/im Klassenrat.
Beispiele für Erziehungsmaßnahmen: Reflexionsaufgabe außerhalb der Unterrichtszeit, soziale Aufgabe innerhalb der Schulgemeinschaft, Vortrag zum Thema im Klassenrat, Normen verdeutlichendes Gespräch mit der Schulleitung.

Stufe 3
Protokolliertes erzieherisches Gespräch zwischen Klassenleitung, Schulleitung, Eltern, Schülerin/Schüler

Bei Bedarf mit der Beratungslehrkraft, ›Cop4U‹ bzw. Präventions­beamten der Polizei.
Ziel des Gespräches ist eine dem Vorfall angemessene Vereinbarung Proto­koll (Vordruck 2) in die Schülerakte.
Ohne Verhaltensänderung ist die nächste Maßnahme eine Klassen-konferenz nach §49 HmbSG.

Stufe 4
Klassenkonferenz nach §49 Hamburger Schulgesetz (Mitglieder der Klassenkonferenz und Schulleitung)

verpflichtend: Erziehungsmaßnahmen.
bei Bedarf: Ordnungsmaßnahmen nach dem Hamburger Schulgesetz.
Dokumentation entsprechend dem Schulgesetz.

1. Unterrichtszeiten
Der Unterricht ist zu einem sehr hohen Prozentsatz in Doppelstunden orga­nisiert. Die Pause innerhalb der Doppelstunde können die jeweils unter­richtenden Lehrer/innen regeln. Alle sind aufgefordert, den Unter-richt anderer Klassen und Kurse nicht zu stören.
Unterrichtsbeginn und -schluss müssen alle Schüler*innen und Lehrer* innen verbindlich einhalten.
Alle Schüler/innen haben eine Mittagspause, in der sie in der Cafeteria eine Mahlzeit einnehmen können.

2. Vertretungsunterricht – Unterrichtsausfall
Die Informationen über ggf. nötigen Vertretungsunterricht sind auf dem Infoscreen in der Pausenhalle zu finden. Vertretungsstunden sind Unterrichtsstunden.
Jede/r Schüler/in ist verpflichtet, sich am Infoscreen oder bei Web-Untis zu informieren.
In der Oberstufe kann Unterricht auch über von den Schüler*innen selbstständig zu bearbeitende Aufgaben vertreten werden. Die Schüler*innen sind verpflichtet, sich über diese Aufgaben im Schulbüro oder an anderen, von den Lehrer*innen festgelegten Orten zu informieren.
Sollte 10 Minuten nach Unterrichtsbeginn noch kein/e Lehrer/in im Klassenraum sein, müssen Schüler/innen im Lehrerzimmer oder bei der Verwaltung Bescheid sagen.

3. Krankmeldungen und Entschuldigungen
Bei Krankheit oder bei Fehlen aus anderen, nicht vorhersehbaren wichtigen Gründen sind die Sorgeberechtigten bzw. alle volljährigen Schüler/innen verpflichtet, die Schule bis 7.45 Uhr am Morgen tele-fonisch zu benach­richtigen.
Sollte am entsprechenden Tag eine Klassenarbeit oder Klausur bevor­stehen, muss dies bei der Krankmeldung unter Nennung des Fach-lehrers/der Fachlehrerin mitgeteilt werden. Wenn keine Krankmeldung erfolgt, werten die Fachlehrer*innen das Fehlen bei der Klassenarbeit oder Klausur als unentschuldigt.
Sollten Schüler*innen Kurse einer anderen Schule besuchen, muss auch diese Schule benachrichtigt werden.
Sollte ein/e Schüler*in während des Schulvormittages krank werden, muss sie/er sich bei der/dem Fachlehrer*in der letzten oder der bevor-stehenden Stunde und im Sekretariat krankmelden.
Die Sorgeberechtigten müssen im Krankheits- oder Verletzungsfall tele­fonisch benachrichtigt werden. Sie müssen die/den Schüler*in ent­weder von der Schule abholen oder gestatten, alleine nach Hause zu gehen. Mitschüler*innen können in solchen Fällen diese Begleitung nicht über­nehmen. Das Krankenzimmer ist nur für einen kurzen Aufenthalt geeignet.
In allen Fällen muss über die telefonische bzw. tagesbezogene Krank­meldung hinaus eine schriftliche Entschuldigung für das Fehlen im HWG-Planer bei Klassen- und Kurslehrer*in vorgelegt werden.
Sollte die schriftliche Entschuldigung nicht innerhalb von zwei Unter­richts­wochen erfolgt sein, gelten die Stunden als unentschuldigt. Dies wird im Zeugnis ausgewiesen.

4. Beurlaubungen
Eine Beurlaubung vom Unterricht ist nur in begründeten Ausnahme­fällen möglich.
Dafür müssen die Sorgeberechtigten bzw. volljährige Schüler*innen die Beurlaubung bei der/dem Klassenlehrer*in bzw. bei den Tutor/innen schriftlich beantragen, und zwar so früh wie möglich und unter Angabe der Gründe.
Der/die Klassenlehrer/ bzw. Tutor*in kann eine/n Schüler*in bis zu drei Tage beurlauben.
Über längere Beurlaubungen und solche unmittelbar vor oder nach den Ferien entscheidet die Schulleiterin. Ein schriftlicher Antrag mit Begrün­dung muss ihr spätestens sechs Wochen vor dem entsprechenden Datum vorliegen.
Auslandsaufenthalte sind sechs Monate im Voraus bei der Schulleitung zu beantragen.

5. Informationen und Formulare
In der Pausenhalle werden Informationen über den Infoscreen und Aus­hänge bekannt gemacht. Alle Schüler*innen sind verpflichtet, sich dort zu informieren.
Auf der Schul-Homepage (www.heilwig.de) finden sich weitere Informationen, aktuelle Termine und Formulare (unter „Service“ > Downloads).
Über den HWG-Planer, den alle Schüler*innen zu Beginn des neuen Schul­jahres bekommen, werden Informationen zwischen Schule und Elternhaus ausgetauscht.

6. Informationen im Schulbüro und für das Schulbüro
Das Büro nimmt vor Schulbeginn telefonische Krankmeldungen entgegen (siehe oben).
Das Büro ist täglich in den großen Pausen geöffnet.

Das Büro stellt zur Verfügung:

  • Schulbesuchsbescheinigungen für Finanzämter, Krankenkassen, etc.
  • Schülerausweise und Verlängerungen.
  • Formulare für das Bildungs- und Teilhabepaket.

Folgendes muss im Büro sofort mitgeteilt werden:

  • Änderungen von Adressen bzw. Telefonnummern.
  • Unfälle, die in der Schule oder auf dem Schulweg passiert sind.

Telefongespräche vom Büro aus sind in Ausnahmefällen möglich.

7. Schulbücher
Die Schule stellt Bücher für die Lernmittelausleihe zur Verfügung. Jeder, der am Leihverfahren teilnimmt, erhält also Bücher, die Eigentum der Schule sind.
Mit den Büchern muss sorgsam umgegangen werden. Auf Auffor­derung müssen sie eingeschlagen werden.
Sollte ein Buch beschädigt werden oder verloren gehen, muss es ersetzt werden.
Über die organisatorischen Schritte, die mit der Buchausleihe verbun­den sind, informieren die Klassenlehrer*innen und Tutor*innen.

8. Schulbibliothek
Für alle Nutzer gelten verbindlich die Regelungen im Aushang.

9. Computernutzung
Jede/r Schüler*in wird bzw. ist im Intranet des Heilwig Gymnasiums angemeldet. Sie/er verfügt also über einen eigenen Benutzernamen und ein Kennwort.
Klassen und Kurse können Ordner einrichten, die sie im Unterricht ver­wenden. Damit verbunden sind jeweils bestimmte Nutzungsrechte.
Eine provisorische Nutzerordnung wird ausgehängt. Die endgültige Fassung wird demnächst verabschiedet.

1. Mit Strom, Wärme und Wasser gehen alle sparsam und sorgsam um.
2. Müll wird, getrennt nach Papier, Wertstoff- und Restmüll, in die dafür vorgesehenen Behälter entsorgt.
3. Mit den Räumen, Einrichtungsgegenständen und anderem Eigentum der Schule bzw. dem Eigentum der Mitschüler*innen geht jeder sorg­sam um. Selbst verursachte Schäden müssen bei den Klassen­lehrer*­innen bzw. Tutor*innen angegeben und beglichen werden.
4. Fahrräder werden ausschließlich auf den dafür vorgesehenen Plätzen abgestellt.
5. Es ist verboten, Roller bzw. Skateboards, Fahrräder etc. auf dem Schul­gelände zu benutzen.
6. Ballspiele sind ausschließlich auf dem Pausenhof zwischen der Sport­halle und dem C-Trakt gestattet.
7. Das Rauchen ist auf dem Schulgelände untersagt.
8. Schüler*innen der Klassen 5 bis 10 dürfen das Schulgelände während der Unterrichtszeit nicht verlassen. Der Versicherungsschutz erlischt, sollten sie dies dennoch tun. In der Mittagspause dürfen sie nach Hause gehen, wenn eine schriftliche Erlaubnis der Erziehungsberechtigten vorliegt.
9. Schneeballwerfen und Wasserspritzen sind auf dem Schulgelände nicht erlaubt.
10. Alle privaten elektronischen Unterhaltungs- und Kommunikations­geräte einschließlich der Kopfhörer sind von 7 bis 16 Uhr ausgeschaltet und in den Taschen verstaut. Ausnahmen von dieser Regel, etwa zur Nutzung eines Geräts im Unterricht, können durch die Lehrkräfte fest­gelegt werden. Den Oberstufenschüler*innen ist die Handy-Nutzung in der 7. Stunde in der Cafeteria erlaubt.
11. Gegenstände, die unsachgemäß bzw. gegen die Regeln benutzt wer­den (z.B. Bälle, Roller), müssen bei Aufforderung abgegeben werden. Die Lehrer*innen bewahren die Gegenstände auf und die Schüler*­innen können sie nach Unterrichtsschluss wieder abholen.
12. Essen und Trinken ist in der Bibliothek und in den Fachräumen unter­sagt.
13. Im Unterricht darf nicht gegessen werden. Ausnahmen sind mehr­stündige Klassenarbeiten bzw. Klausuren.
14. Im Unterricht darf kein Kaugummi gekaut werden. Eine Ausnahme stellen Klassenarbeiten und Klausuren dar.
15. Das Essen aus der Cafeteria muss dort verzehrt werden, ausgenommen sind kalte Snacks, Brötchen und Obst.

Beispiel Mittelstufe (34 h)
2 lange Tage mit 8 Unterrichtsstunden. 3 kurze Tage mit 6 Unterrichtsstunden.
Rotierendes System, verschiedene Jahrgänge haben in der Regel an unter-schiedlichen Tagen lang und kurz. Die Taktung innerhalb eines Jahrgangs ist gleich.
Das Doppelstundenprinzip wird an einigen Stellen aufgebrochen. Beispiele:
Klassenratsstunde (Einzelstunde), Englisch Klasse 7 (fünf Stunden), Mathe Klasse 8 (fünf Stunden).

Beispiel Unterstufe Klasse 5 (30 h); Klasse 6 (31 h)
Regelhaft bis 13:15 Uhr bzw. in Kasse 6 einmal lang, danach gibt es ein AG-Angebot (freiwillig).

Dieser Entwurf eines Kommunikationsleitfadens dient dazu, bei Konflikten und anderweitigem Gesprächsbedarf den richtigen Ansprechpartner/die richtige Ansprechpartnerin zu finden und somit schnell ins Gespräch zu kommen. Dabei ist es förderlich für die Gemeinschaft, wenn bestimmte Stufen der Kommu­nikation eingehalten werden, die Sie auf der nächsten Seite finden. So sollte immer ein Lösungsversuch auf der ersten Stufe unternommen werden, bevor das Gespräch in der nächsten Stufe erfolgen kann.

Das Stufenmodell ermöglicht, Probleme möglichst zeitnah und direkt dort zu klären, wo sie entstanden sind.

Eine positive Grundhaltung der Beteiligten kann zu einem guten Gelingen des Gesprächs beitragen. Ansonsten gelten auch für die Gesprächsführung die Grundsätze des Heilwig Gymnasiums. Insgesamt klären die Beteiligten, welche Gesprächsinhalte vertraulich sind und worüber z.B. im Klassenrat gesprochen werden darf. Von allen Gesprächsteilnehmern ist zu erwarten, dass sie ernsthaft bemüht sind, eine Lösung zu finden, und zu Kompromissen bereit sind.

Allgemein gilt der Grundsatz:
„Wir reden miteinander, nicht übereinander.“

Unser Schulgelände

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