I. Schul-Organisation
Der Unterricht ist zu einem sehr hohen Prozentsatz in Doppelstunden organisiert. Die Pause innerhalb der Doppelstunde können die jeweils unterrichtenden Lehrer/innen regeln. Alle sind aufgefordert, den Unterricht anderer Klassen und Kurse nicht zu stören.
- Unterrichtsbeginn und -schluss müssen alle Schüler/innen und Lehrer/innen verbindlich einhalten.
- Alle Schüler/innen haben eine Mittagspause, in der sie in der Cafeteria eine Mahlzeit einnehmen können.
- Die Informationen über ggf. nötigen Vertretungsunterricht sind auf dem Infoscreen in der Pausenhalle zu finden. Vertretungsstunden sind Unterrichtsstunden.
- Jede/r Schüler/in ist verpflichtet, sich am Infoscreen oder bei Web-Untis zu informieren.
- In der Oberstufe kann Unterricht auch über von den Schüler/innen selbstständig zu bearbeitende Aufgaben vertreten werden. Die Schüler/innen sind verpflichtet, sich über diese Aufgaben im Schulbüro oder an anderen, von den Lehrer/innen festgelegten Orten zu informieren.
- Sollte 10 Minuten nach Unterrichtsbeginn noch kein/e Lehrer/in im Klassenraum sein, müssen Schüler/innen im Lehrerzimmer oder bei der Verwaltung Bescheid sagen.
- Bei Krankheit oder bei Fehlen aus anderen, nicht vorhersehbaren wichtigen Gründen sind die Sorgeberechtigten bzw. alle volljährigen Schüler/innen verpflichtet, die Schule bis 7.45 Uhr am Morgen telefonisch zu benachrichtigen.
- Sollte am entsprechenden Tag eine Klassenarbeit oder Klausur bevorstehen, muss dies bei der Krankmeldung unter Nennung des Fachlehrers / der Fachlehrerin mitgeteilt werden. Wenn keine Krankmeldung erfolgt, werten die Fachlehrer/innen das Fehlen bei der Klassenarbeit oder Klausur als unentschuldigt.
- Sollten Schüler/innen Kurse einer anderen Schule besuchen, muss auch diese Schule benachrichtigt werden.
- Sollte ein/e Schüler/in während des Schulvormittages krank werden, muss sie/er sich bei der/dem Fachlehrer/in der letzten oder der bevorstehenden Stunde und im Sekretariat krankmelden.
- Die Sorgeberechtigten müssen im Krankheits- oder Verletzungsfall telefonisch benachrichtigt werden. Sie müssen die/den Schüler/in entweder von der Schule abholen oder gestatten, alleine nach Hause zu gehen. Mitschüler/innen können in solchen Fällen diese Begleitung nicht übernehmen. Das Krankenzimmer ist nur für einen kurzen Aufenthalt geeignet.
- In allen Fällen muss über die telefonische bzw. tagesbezogene Krankmeldung hinaus eine schriftliche Entschuldigung für das Fehlen im HWG-Planer bei Klassen- und Kurslehrer/in vorgelegt werden.
- Sollte die schriftliche Entschuldigung nicht innerhalb von zwei Unterrichtswochen erfolgt sein, gelten die Stunden als unentschuldigt. Dies wird im Zeugnis ausgewiesen.
- Eine Beurlaubung vom Unterricht ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich. Dafür müssen die Sorgeberechtigten bzw. volljährige Schüler/innen die Beurlaubung bei der/dem Klassenlehrer/in bzw. bei den Tutor/innen schriftlich beantragen, und zwar so früh wie möglich und unter Angabe der Gründe.
Der/die Klassenlehrer/ bzw. Tutor/in kann eine/n Schüler/in bis zu drei Tage beurlauben. - Über längere Beurlaubungen und solche unmittelbar vor oder nach den Ferien entscheidet die Schulleiterin. Ein schriftlicher Antrag mit Begründung muss ihr spätestens sechs Wochen vor dem entsprechenden Datum vorliegen.
- Auslandsaufenthalte sind sechs Monate im Voraus bei der Schulleitung zu beantragen.
- In der Pausenhalle werden Informationen über den Infoscreen und Aushänge bekannt gemacht. Alle Schüler/innen sind verpflichtet, sich dort zu informieren.
Auf der Schul-Homepage stehen weitere Informationen, aktuelle Termine und Formulare. - Über den HWG-Planer, den alle Schüler/innen zu Beginn des neuen Schuljahres bekommen, werden Informationen zwischen Schule und Elternhaus ausgetauscht.
- Das Büro nimmt vor Schulbeginn telefonische Krankmeldungen entgegen (s.o.).
Das Büro ist täglich in den großen Pausen geöffnet. - Das Büro stellt zur Verfügung
o Schulbesuchsbescheinigungen für Finanzämter, Krankenkassen, etc.
o Schülerausweise und Verlängerungen
o Formulare für das Bildungs- und Teilhabepaket
o Fahrscheine für schulische Veranstaltungen
o Bescheinigungen für den HVV - Folgendes muss im Büro sofort mitgeteilt werden:
o Änderungen von Adressen bzw. Telefonnummern
o Unfälle, die in der Schule oder auf dem Schulweg passiert sind - Telefongespräche vom Büro aus sind in Ausnahmefällen möglich.
- Die Schule stellt Bücher für die Lernmittelausleihe zur Verfügung. Jeder, der am Leihverfahren teilnimmt, erhält also Bücher, die Eigentum der Schule sind.
- Mit den Büchern muss sorgsam umgegangen werden. Auf Aufforderung müssen sie eingeschlagen werden.
- Sollte ein Buch beschädigt werden oder verloren gehen, muss es ersetzt werden.
- Über die organisatorischen Schritte, die mit der Buchausleihe verbunden sind, informieren die Klassenlehrer/innen und Tutor/innen.
- Jede/r Schüler/in wird bzw. ist im Intranet des Heilwig Gymnasiums angemeldet. Sie/er verfügt also über einen eigenen Benutzernamen und ein Kennwort.
- Klassen und Kurse können Ordner einrichten, die sie im Unterricht verwenden. Damit verbunden sind jeweils bestimmte Nutzungsrechte.
II. Hausordnung
1. Mit Strom, Wärme und Wasser gehen alle sparsam und sorgsam um.
2. Müll wird, getrennt nach Papier, Wertstoff- und Restmüll, in die dafür vorgesehenen Behälter entsorgt.
3. Mit den Räumen, Einrichtungsgegenständen und anderem Eigentum der Schule bzw. dem Eigentum der Mitschüler/innen geht jeder sorgsam um. Selbst verursachte Schäden müssen bei den Klassenlehrer/innen bzw. Tutor/innen angegeben und beglichen werden.
4. Fahrräder werden ausschließlich auf den dafür vorgesehenen Plätzen abgestellt.
5. Es ist verboten, Roller bzw. Skateboards, Fahrräder etc. auf dem Schulgelände zu benutzen.
6. Ballspiele sind ausschließlich auf dem Pausenhof zwischen der Sporthalle und dem C-Trakt gestattet.
7. Das Rauchen ist auf dem Schulgelände untersagt.
8. Schüler/innen der Klassen 5 – 10 dürfen das Schulgelände während der Unterrichtszeit nicht verlassen. Der Versicherungsschutz erlischt, sollten sie dies dennoch tun. In der Mittagspause dürfen sie nach Hause gehen, wenn eine schriftliche Erlaubnis der Erziehungsberechtigten vorliegt.
9. Schneeballwerfen und Wasserspritzen sind auf dem Schulgelände nicht erlaubt.
10. Alle privaten elektronischen Unterhaltungs- und Kommunikationsgeräte einschließlich der Kopfhörer sind von 7 bis 16 Uhr ausgeschaltet und in den Taschen verstaut. Ausnahmen von dieser Regel, etwa zur Nutzung eines Geräts im Unterricht, können durch die Lehrkräfte festgelegt werden. Den Oberstufenschüler*innen ist die Handy-Nutzung in der 7. Stunde in der Cafeteria erlaubt.
11. Gegenstände, die unsachgemäß bzw. gegen die Regeln benutzt werden (z.B. Bälle, Roller), müssen bei Aufforderung abgegeben werden. Die Lehrer/innen bewahren die Gegenstände auf und die Schüler/innen können sie nach Unterrichtsschluss wieder abholen.
12. Essen und Trinken ist in der Bibliothek und in den Fachräumen untersagt.
13. Im Unterricht darf nicht gegessen werden. Ausnahmen sind mehrstündige Klassenarbeiten bzw. Klausuren.
14. Im Unterricht darf kein Kaugummi gekaut werden. Eine Ausnahme stellen Klassenarbeiten und Klausuren dar.
15. Das Essen aus der Cafeteria muss dort verzehrt werden, ausgenommen sind kalte Snacks, Brötchen und Obst.